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Ein geregelter Mindestlohn für alle


Veröffentlicht am 01.06.2023 in der Kategorie Branchennews zur Übersicht

In den meisten Nachbarländern gibt es bereits geregelte Mindestlöhne. Diese dürfen nur unter bestimmten Bedingungen unterschritten werden. In der Schweiz ist dies jedoch nicht gesetzlich festgelegt.

Wie äussert sich das Volk gegenüber einer Mindestlohn-Initiative und in welchen Kantonen und Branchen ist der Lohn bereits fix geregelt?

Das Volk war dagegen

Die Mindestlohn-Initiative fand beim Schweizer Volk 2014 keinen Anklang und wurde deswegen nicht durchgesetzt. Auch wenn die Initiative 2014 nicht durchgekommen ist, wurde der gewünschte Mindestlohn von CHF 4'000.- seither von vielen Unternehmen freiwillig als Richtwert genommen.

Das sagten damals die Befürworter der Initiative:

  • Ein festgelegter Mindestlohn sorgt für eine faire Bezahlung.
  • Die Schweizer Löhne würden ebenfalls von Lohndumping geschützt und die Unternehmen von Billigkonkurrenz.
  • Zudem käme es zu höheren Einnahmen der AHV und mehr Arbeitsplätzen.

Das sagten damals die Gegner der Initiative:

  • Mit dem geforderten Mindestlohn würden Teilzeitjobs gefährdet werden.
  • Da nicht alle die gleichen Lebenshaltungskosten haben und Einflüsse wie die Region individuell betrachtet werden müssen ist von einem einheitlichen Mindestlohn abzuraten.
  • Die Lohnverhandlung gehört als fixer Bestandteil bei einer Anstellung dazu. Ein Mindestlohn verhindert diesen sozialen Austausch zwischen dem Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer oder den Gewerkschaften.

Regionaler Mindestlohn

Aktuell gibt es daher nur fünf Kantone, die einen regionalen Mindestlohn festgelegt haben. Dazu gehören die Kantone Neuenburg, Jura, Genf, Tessin und Basel-Stadt. Alle genannten Grenzkantone haben sich nach einer kantonalen Volksinitiative dazu entschieden. Die Beträge wurden immer aufgrund dessen festgelegt, was ein durchschnittlicher Bürger für den Lebensunterhalt benötigt.

Gesamtarbeitsverträge gelten nicht für jede Branche

Gewisse Branchen sind in der Schweiz bereits durch einen Gesamtarbeitsvertrag geschützt und besitzen daher einen Mindestlohn. Dies betrifft allerdings nur rund die Hälfte aller Berufstätigen in der Schweiz. Es sind also nicht alle Branchen gewerkschaftlich organisiert, da es bei vielen Branchen keine direkten Vertreter gibt.

Fazit

Beim Thema Mindestlohn sind die Meinungen der verschiedenen Parteien immer noch gespalten. Eines ist klar: Dass alles teurer wird und das Thema «Mindestlohn» nicht von heute auf morgen gelöst sein wird. Doch die Stimmen werden immer lauter. Wir bleiben gespannt, in welche Richtung sich dieses Thema weiterentwickelt. Bei dasteam ist eine Mindestgrenze der Löhne der Temporärangestellten bereits festgelegt, da alle Angestellten einem GAV angeschlossen sind.

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