Veröffentlicht am 09.12.2019 in den Kategorien dasteam, Rechtliches, Branchennews, Allgemein zur Übersicht
Seit dem 1. Juli 2018 müssen Unternehmen offene Stellen mit hoher Arbeitslosigkeit melden. Per 1. Januar 2020 wird die Stellenmeldepflicht mit den definitiven Rahmenbedingungen eingeführt. Wir haben unseren Verantwortlichen Rekrutierung und Ausbildung, Samuel Amsler, gefragt was das für die dasteam ag und ihre Kunden bedeutet.
Was ändert sich per 1.1.2020?
Per 2020 wird die Stellenmeldepflicht mit den definitiven Rahmenbedingungen und Regeln eingeführt. Das heisst, der Schwellenwert wird von 8% auf 5% reduziert und die Berufsliste wurde überarbeitet.
Neu meldepflichtig sind beispielsweise Bauarbeiter Baunebengewerbe, Maler, Kranführer oder Staplerfahrer. Berufsgruppen wie Betriebsangestellte, Gipser, Gerüst-Fassadenbauer wie auch Bauarbeiter Baugewerbe waren bereits in der ersten Umsetzung der Stellenmeldepflicht unterstellt.
Wie ist die dasteam ag von der Stellenmeldepflicht betroffen?
Wir sind sehr stark von der Stellenmeldepflicht betroffen. Sehr viele Berufsarten, in denen üblicherweise viele Temporärangestellte aufgrund der Saisonspitzen oder der wechselnden Auftragslage benötigt werden, fallen unter die meldepflichtigen Berufe. Typische Vertreter davon sind das Baugewerbe oder Logistikfirmen. Als Personalverleiher sind wir darauf angewiesen, schnell auf die Wünsche unserer Kunden reagieren zu können und zwar in allen Branchen und Berufsgruppen. Wenn zum Beispiel eine Bauunternehmung einen Schaler zur Verstärkung benötigt, braucht diese Firma diese Person meistens sehr rasch und nicht erst nach Ablauf der Bearbeitungs- und Sperrfrist von circa 7 Tagen.
Natürlich ist es immer noch möglich, sehr schnell zu sein und die Wünsche unserer Kunden zu erfüllen. Als Folge der Stellenmeldepflicht ist es allerdings sowohl für uns als auch für die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren RAV komplizierter geworden.
Was für Herausforderungen ergeben sich daraus?
Einerseits müssen wir mit unseren Kunden vorausschauender planen. Dabei stellen wir sicher, dass sämtliche gesetzlichen Regelungen eingehalten werden und die Kunden dennoch von unserer gewohnten herausragenden Dienstleistung profitieren können. Normalerweise sollten unsere Kunden nichts von den neuen Regelungen mitbekommen, da wir uns um sämtliche administrativen Abläufe kümmern.
Für uns als Personalverleiher war die grosse Herausforderung, diesen Prozess so schlank wie möglich zu gestalten und ein Kontrollsystem aufzubauen, damit wir diese Vorgaben richtig umsetzen und nachvollziehbar belegen können.
Wie löst die dasteam ag diese Herausforderung?
Aufgrund unserer Schnittstelle mit dem SECO haben wir die Möglichkeit, sämtliche benötigten Angaben für die Stellenmeldepflicht direkt in unserem System zu melden, abzubilden und somit auch stets den vollen Überblick zu gewährleisten. Zudem haben wir Pools von Mitarbeitern in den betroffenen Branchen angelegt, um jederzeit schnell auf die Wünsche und Anforderungen unserer Kunden reagieren zu können.
Entsprechend haben wir unseren Rekrutierungsprozess angepasst und unsere BeraterInnen in diesem Bereich geschult. Die letzten knapp 1.5 Jahre haben gezeigt, dass der Prozess funktioniert und wir konnten gute Erfahrungen sammeln.
Selbstverständlich stehen wir in engem Kontakt mit den Verantwortlichen beim SECO wie auch bei den RAV, um Anpassungen rasch implementieren zu können.
Wie unterstützt die dasteam ag ihre Kunden zu Fragen zur Stellenmeldepflicht?
Für uns ist die Stellenmeldepflicht mittlerweile Bestandteil unseres normalen Arbeitsalltags und wir verfügen über bestens informierte BeraterInnen. Gerne stehen wir daher unseren Kunden bei sämtlichen Fragen zur Verfügung, prüfen ob eine Stelle meldepflichtig ist und übernehmen anschliessend die administrative Abwicklung. Mit uns können die Kunden sicher sein, dass sämtliche gesetzlichen Regelungen eingehalten werden. Das Beste daran ist, dass wir diesen Service als Teil unserer normalen und umfassenden Dienstleistung anbieten und unsere Kunden dafür nichts zusätzlich bezahlen müssen. Rufen Sie uns einfach an – wir beraten Sie sehr gerne.
Samuel Amsler