Veröffentlicht am 08.01.2019 in den Kategorien dasteam, Rechtliches, Allgemein zur Übersicht
Ach, wie hat sie mir gefehlt: Die bezaubernde Winterzeit. Wenn der glitzernde Schnee die Bäume und Felder bedeckt, überall warme Lichter funkeln und der süsse Duft von Glühwein und Plätzchen einem die Sinne betören. Der Winter kann ja so romantisch sein…
Die immer kälter werdenden Temperaturen bringen allerdings auch andere Seiten mit sich, wie zum Beispiel vermehrte Erkältungen und Grippeinfektionen. So erstaunt es nicht, dass sich während der Wintermonate die erkältungsbedingten Absenzen am Arbeitsplatz häufen.
Aber wie unterscheiden zwischen Erkältung, grippalem Infekt und Grippe, sowie deren gesundheitlichen Auswirkungen? Wann sollte man dem Arbeitsplatz fern bleiben? Wie sind solche Absenzen dem Arbeitgeber zu melden und was bedeuten sie für ihn? Wir haben Ihnen hierzu die entsprechenden Antworten sowie weitere Tipps zur Erkältungsprävention speziell in der kalten Jahreszeit zusammengestellt.
Mit Erkältung zur Arbeit?
Eine meist nicht ganz eindeutig zu beantwortende Frage. Oft hängt ihre Beantwortung mit der Heftigkeit der Erkrankung, den auftretenden Symptomen und auch der Art des Berufs und seinen Umständen zusammen.
Köche, Kellner, Backwarenverkäufer und Pflegepersonal mit laufender Nase, ständigen Husten- oder Niesanfällen ernten natürlich wenig Sympathie und Verständnis. Dies lässt sich allgemein auf alle ausweiten, die im direkten Kundenkontakt und mit Lebensmittel arbeiten. Hier steht das Einhalten der Hygienevorschriften an erster Stelle, weshalb Mitarbeiter mit Erkältung, Grippe und sonstigen viralen Infekten diese unbedingt behandeln und auskurieren müssen, bevor sie an ihren Arbeitsplatz zurückkehren.
Personen, die hingegen weitgehend alleine arbeiten oder ohne grossen Kundenkontakt (z.B. Lastwagenchauffeure, Briefsortierer, Lagerarbeiter, Homeoffice), sowie auch Mitarbeiter in offenen Büros mit Kollegenkontakt, müssen nicht beim kleinsten Hüsteln oder Niesen bereits der Arbeit fern bleiben. Hier gilt es, das generelle Wohlbefinden hinsichtlich der Arbeitstüchtigkeit sowie die Ansteckungsgefahr gegenüber den Kollegen abzuwägen.
Ansteckungsgefahr
Erkältungen und Infekte treten zwar auch im Sommer auf, etwa in Form einer klassischen Sommergrippe, jedoch sind in den kälteren Jahreszeiten weit mehr Leute davon betroffen. Entgegen der naheliegenden Schlussfolgerung ist allerdings nicht die Kälte selbst Schuld daran.
Viel mehr wird einerseits durch die Kälte die Immunabwehr des Körpers herabgesetzt, andererseits halten wir uns vermehrte in beheizten und schlecht gelüfteten Räumen oder auf engem Raum mit anderen Leuten auf. Dies begünstigt die Austrocknung der Schleimhäute sowie die Präsenz erhöhter Keimzahlen in geschlossenen Räumen. Diese Umstände begünstigen die Übertragung von Erregern, welche letztlich für den Ausbruch der Erkältung verantwortlich sind.[i]
Das Fiese an Erkältungen ist allerdings, dass die Ansteckungsphase oft bereits vor dem Auftreten eindeutiger Symptome besteht. Womit die ersten Tage einer Erkältung auch die ansteckendsten sind.
Erkältung oder Grippe?
Erkältung, grippaler Infekt, Grippe… Obwohl die Symptome sich ähneln, gibt es hier aus medizinischer Sicht bedeutende Unterschiede. Während eine Erkältung (gleichbedeutend mit „grippaler Infekt“) in der Regel eher ungefährlich ist, muss eine Grippe unbedingt ärztlich behandelt werden. Für gewisse Personengruppen, wie etwa ältere Menschen und kleine Kinder, kann eine Grippe lebensbedrohlich werden.[ii]
Grippe und Erkältung kommen anfangs mit identischen Beschwerden daher: Fieber, Gliederschmerzen, Schnupfen, Halsschmerzen, Husten, Heiserkeit, Kopfschmerzen, Mattigkeitsgefühl, Appetitlosigkeit…
Eine Erkältung kann sich mit unterschiedlich strak ausgeprägten und eventuell nacheinander auftretenden Beschwerden äussern. Vielleicht hat man erst eine laufende Nase, am Tag darauf treten Halsschmerzen auf, gegen Abend gesellen sich Kopfschmerzen dazu, zwei Tage später ist man dann heiser… Erkältungen gehören zu den durch Viren übertragenen Krankheiten. Da Erkältungen allerdings durch zahlreiche unterschiedlich Virusvariationen übertragen werden, ist eine Impfung nicht möglich und man kann sich innert kurzer Zeit verschiedene Erkältungserkrankungen zuziehen.
Bei einer Grippe beginnen die Symptome hingegen oft schlagartig und sind sehr stark ausgeprägt. Der Körper fühlt sich regelrecht wie ausser Gefecht gesetzt an. Das gefährliche daran ist, dass Lunge, Herz und Gehirn unter Umständen auch betroffen werden können. Für das Ausbrechen einer Grippe wird der Influenzavirus verantwortlich gemacht. Davon gibt es mehrere Gruppen mit ständig wandelndem Genmaterial, weshalb einzig eine jährlich Grippeschutzimpfung einer Ansteckung vorbeugen kann.[iii] Letztlich kann nur eine ärztliche Untersuchung darüber aufklären, ob es sich um eine Erkältung oder Grippe handelt.[iv]
Wann auf keinen Fall zur Arbeit
Wer Fieber hat, sollt auf jeden Fall nicht arbeiten. Als körperliches Alarmsignal sollte Fieber immer ernst genommen werden. Misst das Thermometer über 38.5 Grad Körpertemperatur, so spricht man bei Erwachsenen von Fieber. Ab 39 Grad sollte man auf jeden Fall einen Arzt konsultieren.
Wenn der Arbeitsalltag durch die körperlichen Beschwerden dermassen beeinträchtigt wird, dass man seinen Aufgaben nicht gefahrenlos und effizient nachgehen kann, hat es keinen Sinn sich trotzdem zur Arbeit zu schleppen. Dies bringt weder einem selbst, noch den Kollegen oder gar dem Arbeitgeber etwas.
Absenz dem Arbeitgeber melden
Ging man am Vortag noch wie gewöhnlich seiner Arbeit nach, kann man sich bei Erkältung oder Grippe tags drauf so mies fühlen, dass bereits der Gang vom Bett zum Bad oder in die Küche einem Spiessroutenlauf gleicht. Allein die Vorstellung, das Haus zu verlassen und den ganzen Tag mit Leuten zu kommunizieren, schwere Lasten zu heben, tausende von Mails zu beantworten, etc. gleicht einem Horrorszenario.
Ist es auch schwer in einem solchen Zustand klare Gedanken zu fassen und ihnen Folge zu leisten, sollte doch zuerst daran gedacht werden, den Arbeitgeber umgehend über den eigenen Zustand und das Fernbleiben vom Arbeitsplatz zu informieren! Dies ist wichtig, damit man sich über Ihre Absenz keine Sorgen macht und der Arbeitgeber allenfalls eine Vertretung organisieren kann.
Plichten und Recht im Krankheitsfall
Müssen Sie krankheitsbedingt der Arbeit fern bleiben oder werden Sie gar während Ihrer Ferien krank, so haben Sie gewisse Rechte sowie auch einige Pflichten:
- Umgehend den Arbeitgeber über die Absenz und deren Dauer (sofern bekannt) informieren. Halten Sie den Arbeitgeber laufend über die Dauer Ihrer Absenz auf dem neuesten Stand.
- Ein Arztzeugnis müssen Sie in der Regel erst ab dem dritten Arbeitstag vorlegen. Abhängig von Ihrem Arbeitsvertrag, kann der Arbeitgeber allerdings auch ab dem ersten Tag eines verlangen. Es gibt keine allumfassende gesetzliche Regelung, daher gelten die Bestimmungen Ihres Arbeitsvertrags oder des GAVs Ihrer Branche.
- Informieren Sie Ihren Arbeitgeber auch, falls Sie während Ihrer Ferien krank werden. Wichtig ist hierbei, dass Sie Ihre Krankheit mit einem Arztzeugnis belegen können! Dann müssen Sie für die Dauer Ihrer Krankheit keine Ferientage beziehen, beziehungsweise dürfen Ihnen diese nicht als solche angerechnet werden.
- Im Krankheitsfall haben Sie für eine gewisse Zeit Anrecht darauf, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen weiterhin Ihren Lohn zahlt. Die Dauer und Höhe ist davon abhängig, ob Sie eine Krankentaggeldversicherung (KTG) haben oder nicht.[v]
Mit Krankentaggeldversicherung: Wenn auch gesetzlich nicht vorgeschrieben, so ist bei vielen Arbeitnehmern eine Krankentaggeldversicherung im Arbeitsvertrag enthalten. Diese garantieren nach dem 3. krankheitsbedingten Fehltag eine Lohnfortzahlung von meist 80% während max. 720 oder 720 Kranktagen innert 900 Tagen.
Ohne Krankentaggeldversicherung: gemäss Obligationenrecht (OR) hat im Krankheitsfall der Arbeitgeber im ersten Dienstjahr mindestens 3 Wochen zu 100% Lohnfortzahlung zu leisten, sofern das Arbeitsverhältnis länger als 3 Monate gedauert hat. Danach richtet sich die Dauer der Lohnfortzahlung nach den Angaben der sogenannten Berner-, Basler- und Zürcher-Skala.
Um sich zu vergewissern, was auf Sie zutrifft, werfen Sie einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag oder das Arbeitsreglement. Detaillierte Infos zu den Themen Lohnfortzahlung und Arztzeugnis finden Sie auf der Homepage vom SECO unter „Wie lange erhält der Arbeitnehmer Lohn bei Krankheit?“ und „Wer muss die Arbeitsunfähigkeit beweisen?“, sowie auf dem Portal Die Schweizer Behörden online unter dem Artikel „Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit / Schwangerschaft – Rechte und Pflichten“.
Krankheitsbedingte Personalengpässe
Als Personalvermittlungsbüro ist dasteam natürlich auch mit krankheitsbedingen Personalausfällen vertraut. Besonders in gewissen Berufsbranchen des Temporärsektors können bereits Arbeitsausfälle von wenigen Tagen für den Arbeitgeber signifikante Probleme auslösen.
Was ist z.B. wenn ein Event bevorsteht und der geplante Mitarbeiter von Magenkrämpfen heimgesucht wird oder wenn ein Bauprojekt termingerecht finalisiert werden muss und der Schaler für eine Woche mit Grippe im Bett liegt?
Hier gilt es schnellstens, zuweilen innert weniger Stunden, einen geeigneten fachkundigen Ersatz zu finden. Durch unseren Mitarbeiterpool stehen uns zahlreiche Profile aller Berufssparten zur Verfügung, Leute welche unsere Personalberater persönlich kennen und durch ihre gute Vernetzung entsprechend vermitteln können. Der jeweils persönliche Ansprechpartner unserer Kunden steht diesen in solchen Bedarfsfällen auch ausserhalb der Bürozeiten zur Verfügung und setzt sich umgehend für die Mobilisierung der benötigten Mitarbeiter ein.
Wie der Erkältung ein Schnippchen schlagen?
Nun ja, am besten keine ÖVs mehr benutzen, nicht mit vielen Leuten auf engem Raum arbeiten oder verweilen, keine Hände drücken…. Aber da wir uns ja nicht wirklich von der Welt abschotten wollen und können, reichen wenige Regeln, um die Ansteckungsgefahr strak zu reduzieren:
- In die Armbeuge niessen, nicht in die Hände (!)
- Mehrmals täglich die Hände gründlich mit Seife waschen
- Handdesinfektionsmittel benutzen
Da ein intaktes Immunsystem ebenfalls dazu beiträgt, dass wir uns keine Erkältung einfangen, gilt es dieses zu stärken. Mit vielen simplen Tipps können Sie Körper und Geist bestens unterstützen:
- Auf eine ausgewogene Ernährung achten
- Ausreichend Vitamin C zu sich nehmen (z.B. Mandarinen)
- Genügend Wasser und auch Tee trinken (z.B. Ingwer-, Melissen-, Lindenblütentee)
- Täglich an die frische Luft gehen
- Trockene Heizungsluft vermeiden
- Ausreichend schlafen und Stress vermeiden
Haben Sie sich bereits erkältet? Ob Sie sich mit Ihren bewährten Hausmitteln auskurieren oder sich Unterstützung bei der medizinischen Fachperson holen, wichtig ist, dass Sie auf sich achten und bald wieder fit sind!
[i] https://www.gesundheit.de/wissen/haetten-sie-es-gewusst/wahrheiten-und-irrtuemer/fuehrt-kaelte-wirklich-zu-erkaeltungen
[iv] https://www.gesundheit.de/krankheiten/fieber-grippe-erkaeltung/grippe/erkaeltung-grippe-grippaler-infekt
[v] Für Angestellte in der Verwaltung oder staatlichen Unternehmen, gelten meist etwas andere Regeln.
Rosina Wegmann