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Infos für EU-Bürger

Grüezi - Willkommen in der Schweiz!

Spielen Sie mit dem Gedanken, in der Schweiz zu arbeiten? Auf diesen Seiten finden Sie einige hilfreiche Informationen und Tipps, die Ihnen den Start in der Schweiz erleichtern sollen. 

Haben Sie weitere Fragen oder brauchen Sie Hilfe bei der Stellensuche? Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter: Unsere Filialen

Allgemeine Infos über die Schweiz


Steckbrief Schweiz

Gründung: 1291 (Nationalfeiertag: 1. August)

Hauptstadt: Bern

Einwohner: ca. 8 Mio.

Fläche: 41`285 km2 

Regionen: 26 Kantone, welche in vielen Bereichen eine hohe Eigenständigkeit besitzen

Sprachen: Vier offizielle Landessprachen: Deutsch (Nordwest-, Zentral- und Ostschweiz), Französisch (Westschweiz), Italienisch (Tessin), Rätoromanisch (sehr selten, wird nur in bestimmten Tälern des Kantons Graubünden gesprochen)

Staatsform: Föderative, direkte Demokratie mit einem Bundesrat (Regierung mit 7 Ministern) und einer Bundesversammlung (schweizerisches Parlament bestehend aus 200 National- und 46 Ständeräten). 

Schweiz und EU: Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, hat mit den meisten EU-Staaten jedoch ein Personenfreizügigkeitsabkommen, welche die berufliche Mobilität erlauben (weitere Infos zu den Abkommen mit den verschiedenen Staaten).

Wichtigste Wirtschaftszweige: Banken- und Versicherungsbranche, die Chemische-, Pharma-, Nahrungsmittel- und Maschinenindustrie sowie der Tourismus. Der Forschungs- und Bildungsstandort Schweiz geniesst auf Grund der erstklassigen Bildungsinstitute und der zahlreichen hier ansässigen Forschungsstätten einen guten internationalen Ruf.

Währung: Schweizer Franken (CHF), in den Grenzregionen werden auch Euro (meist nur Noten) als Zahlungsmittel akzeptiert 

Notfallnummern: Polizei: 117, Feuerwehr: 118, Sanität: 144, Auskunft: 1818

 

Löhne und Lebenskosten

Die Löhne in der Schweiz gehören zu den höchsten der Welt. Es gibt zwar keinen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn, in vielen Branchen bestehen jedoch Gesamtarbeitsverträge (GAV), in denen Mindestlöhne in einzelnen Berufen festgelegt sind.

Nicht nur die Löhne, sondern auch die Lebenskosten in der Schweiz gehören zu den höchsten der Welt. Einen Eindruck von den lokalen Preisen für Nahrungsmittel, Unterhalt, Wohnen, öffentliche Verkehrsmittel usw. verschaffen Sie sich am besten gleich vor Ort. 

Lohnrechner

Möchten Sie wissen, wieviel Sie etwa verdienen werden? Der Lohnrechner des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) unter www.lohnrechner.ch liefert Ihnen eine erste Einschätzung. 

Krankenkasse

In der Schweiz ist eine Krankenversicherung für alle obligatorisch. Die monatlichen Kosten variieren sehr stark je nach Versicherung, Alter, Region, Versicherungsmodell usw. Auf www.comparis.ch/krankenkassen erhalten Sie einen Prämienvergleich der verschiedenen Krankenversicherungen in Ihrer Wunschregion.

Steuern

Die Steuersätze in den einzelnen Kantonen der Schweiz variieren stark. Einkommens- und Vermögenssteuern werden alljährlich mithilfe einer durch den Steuerpflichtigen auszufüllenden Steuererklärung berechnet. Ausländische Arbeitnehmer ohne Niederlassung C, jedoch mit steuerrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz, müssen keine Steuererklärung ausfüllen. Die Steuern werden bei ihnen direkt vom Lohn abgezogen (Quellensteuer). 

Mit dem Quellensteuerrechner von Comparis können aktuelle Tarife berechnet werden: comparis Quellensteuerrechner 

Weitere Infos zum Thema Leben und Arbeiten in der Schweiz finden Sie in den Broschüren für Arbeitnehmende vom Bundesamt für Migration und EURES.

 

Mobilität (ÖV, Strassenverkehr)

Öffentliche Verkehrsmittel

Die Schweiz verfügt über ein sehr gut ausgebautes Netz an öffentlichen Verkehrsmitteln, welches auch für Personen ohne Auto und Führerausweis optimale Mobilität gewährleistet. Neben Monats- und Jahresabonnements für regionale Verkehrsbetriebe lohnt sich bei regelmässigen Reisen mit dem Zug das Halbtax-Abonnement (1 Jahr: CHF 175.- / 2 Jahre: CHF 330.-, 3 Jahre: CHF 450.-), mit welchem Tickets für Tram, Bus und Bahnen zum halben Preis gekauft werden können. 

Bei täglichen Zugfahrten empfiehlt sich das Generalabonnement (GA), welches freie Fahrt mit Tram, Bus, Bahn und Schiff auf dem gesamten öffentlichen Verkehrsnetz bietet. Die Kosten für das GA betragen CHF 3550.- (2. Klasse) respektive CHF 5800.- (1. Klasse) pro Jahr. 

Aktuelle Preise der Halbtax- und Generalabonnements, sowie Fahrpläne finden Sie auf www.sbb.ch.

Strassenverkehr

In der Schweiz herrscht Rechtsverkehr. Die gesetzliche Höchstgeschwindigkeit beträgt innerorts 50 km/h, ausserorts 80 km/h und auf Autobahnen 120 km/h. Die Höchstgrenze für das Fahren mit Alkohol am Steuer beträgt 0.5 Promille, für Neulenker und Berufschauffeure gilt seit 2014 ein totales Alkoholverbot (<= 0.1 Promille).

Für die Benützung von Autobahnen ist eine Autobahnvignette (kleiner Aufkleber) obligatorisch. Diese kostet CHF 40.- und ist vom 01.12. vor bis am 31.01. nach dem aufgedruckten Jahr gültig. 

 

Schulsystem

Haben Sie schulpflichtige Kinder, die Sie mitbringen?

Die obligatorische Schulzeit in der Schweiz beträgt acht bis neun Jahre (Primarschule und Sekundarstufe I). Der Unterricht an den öffentlichen Schulen ist unentgeltlich. Nach der obligatorischen Schulzeit besucht man entweder eine weiterführende Schule, um an einer Universität oder an einer Fachhochschule aufgenommen zu werden oder man tritt eine 3-4-jährige Berufslehre an. 

Für die Suche einer geeigneten Schule der Vorschul-, Primar- oder Sekundarstufe empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit der Wohngemeinde. Für andere Schulen wie Gymnasien, Universitäten etc., können die entsprechenden Institutionen direkt angesprochen werden. 

Weitere Infos zum Schulsystem und Adressen finden Sie unter www.edk.ch.

Infos über die diversen Berufsausbildungen, die in der Schweiz angeboten werden, finden Sie unter www.berufsberatung.ch.

Vor Ihrer Ankunft


Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung

Ob Sie eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung benötigen hängt davon ab, wie lange Sie in der Schweiz arbeiten:

Meldeverfahren:

Pro Kalenderjahr können EU-Bürger für drei Monate ohne Aufenthaltsbewilligung arbeiten. Ihr Personalberater muss Sie einfach vor dem Stellenantritt beim kantonalen Amt für Migration anmelden (IMES-Meldung).

Haben Sie vor, länger in der Schweiz zu bleiben, muss eine der folgenden Aufenthaltsbewilligungen bei der Gemeinde oder dem kantonalen Amt für Migration beantragt werden. Es wird zwischen den folgenden Aufenthaltsbewilligungen unterschieden: 

Grenzgängerbewilligung (Ausweis G):

Bedingung: Die Grenzgänger sowie die Wochenaufenthalter müssen mindestens ein Mal pro Woche an ihren ausländischen Hauptwohnsitz zurückkehren.

Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L):

Kurzaufenthalter sind AusländerInnen, die sich befristet, in der Regel für weniger als ein Jahr, für einen bestimmten Aufenthaltszweck mit oder ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufhalten.

Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B):

Hat eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren und wird erteilt, wenn der EU/EFTA-Bürger den Nachweis einer unbefristeten oder auf mindestens 365 Tage befristeten Anstellung erbringt.

Niederlassungsbewilligung (Ausweis C):

Wird erst nach einer Aufenthaltsdauer von fünf oder zehn Jahren gewährt.

Einbürgerung:

Gut beleumundete, in der Schweiz eingegliederte und mit den hiesigen Verhältnissen vertraute AusländerInnen müssen in der Regel 12 Jahre in der Schweiz gewohnt haben, bis sie die Einbürgerung beantragen können. Die in der Schweiz zwischen dem 10. und 20. Lebensjahr verbrachten Jahre zählen doppelt.

Entscheiden Sie sich für eine Arbeitsaufnahme bei dasteam, nehmen wir Ihnen gerne die Anmeldung beim Amt für Migration ab und helfen Ihnen bei der Beantragung einer Bewilligung.

 

Arbeitssuche und Bewerbung

Im europäischen Vergleich weist die Schweiz mit 3.1% (Stand Oktober 2014) eine sehr niedrige Arbeitslosenquote auf. Daher liegt es auf der Hand, dass Sie als qualifizierte Arbeitskraft mit offenen Armen empfangen werden. 

Stellenvermittlungen

Eine einfache und zeitsparende Möglichkeit, um als ausländische Fachkraft in der Schweiz eine Stelle zu finden, ist, sich bei einer Stellenvermittlung zu melden. Achten Sie dabei darauf, dass Sie sich an eine Firma wenden, die auf Ihren Bereich spezialisiert ist und senden Sie Ihre Bewerbung nicht an zu viele Vermittler.

Wie Sie unserer Website entnehmen können, sind wir Spezialisten in den Bereichen Bau, Handwerk, Technik, Industrie, Pharma und Facility Management und haben auch eine Abteilung, die auf die Vermittlung von Stellen im Gesundheitswesen spezialisiert ist. Sollten Sie sich für diesen Weg entscheiden, stehen wir Ihnen mit unserem Fachwissen und unseren Kontakten gerne zur Seite.

Bewerbungstipps

Einige Tipps, die Sie bei der Bewerbung (auch bei einer Bewerbung an einen Stellenvermittler) beachten sollten, finden Sie hier: Bewerbungstipps

 

Anerkennung ausländischer Diplome

Während manche Berufe (z. B. die meisten Handwerks- und Bauberufe) mit einem ausländischen Diplom ohne Weiteres ausgeübt werden können, ist bei anderen (z. B. Berufe im Gesundheitswesen) eine Anerkennung durch die hiesigen Behörden erforderlich. 

Hier finden Sie hilfreiche Informationen zur Anerkennung ausländischer Diplome: https://www.sbfi.admin.ch/sbfi/de/home/themen/diploma.html 

Hier finden Sie hilfreiche Informationen zur Anerkennung ausländischer Diplome im Gesundheitswesen: 

Pflegeberufe: https://www.redcross.ch/de/srk-dienstleistungen/anerkennung-auslaendischer-ausbildungsabschluesse/anerkennung-auslaendischer

Medizin: http://www.bag.admin.ch/themen/berufe/00406/index.html?lang=d

 

Wohnungs- und Unterkunftssuche

Der Wohnungsmarkt ist kantonal sehr unterschiedlich und die Mietpreise schwanken stark in den einzelnen Kantonen und Städten. Die Vermittlung von Wohnungen über Immobilienverwalter ist für den Mieter kostenlos. Wohnungen findet man über Anzeigen in den Lokalzeitungen oder über das Internet. Hier finden Sie eine Auswahl von Immobilien-Links: 

Hinweis: Im Gegensatz z. B. zu Deutschland sind die Küchen in Mietwohnungen mit Küchengeräten voll ausgestattet (Kühlschrank, Kochherd und Backofen). Auch die gemeinsame Waschküche mit Waschmaschine gehört zur Grundausstattung von Mietwohnungen. 

Sollten Sie sich für eine Anstellung bei dasteam entscheiden, übernehmen wir für Sie die Suche nach einer ersten Unterkunft. Sie müssen uns nur mitteilen, was Ihnen an der Unterkunft wichtig ist und wieviel Sie maximal ausgeben wollen. Sprechen Sie am besten direkt mit Ihrem Personalberater.

Mietvertrag

In der Regel werden folgende Dokumente vor Abschluss eines Mietvertrages verlangt: 

  • Betreibungsauskunft (kann beim lokalen Betreibungsamt des Heimatlandes angefordert werden)
  • Arbeitsvertrag
  • Aufenthaltsbewilligung

Wir empfehlen, diese Dokumente frühzeitig zu organisieren. 

Bei Ihrer Ankunft


Zollformalitäten

Für die Einreise in die Schweiz müssen Personen, die nicht aus dem Schengen-Raum einreisen, ein gültiges, von der Schweiz anerkanntes Identitätspapier (Reisepass/Personalausweis) vorweisen. 

 

Übersiedlungsgut

Wer seinen rechtlichen Wohnsitz in die Schweiz verlegt, darf Hausrat, Haustiere, Fahrzeuge und persönliche Gegenstände gebührenfrei als sogenanntes Übersiedlungsgut einführen. Als Übersiedlungsgut gelten Güter, die zum persönlichen Gebrauch oder zur Ausübung eines Berufes oder Gewerbes bestimmt sind, während mindestens sechs Monaten im Ausland in persönlichem Gebrauch waren und in der Schweiz weiterhin verwendet werden. Bei der Einfuhr sind dem Zollamt folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Folgendes Formular (Erklärung/Veranlagungsantrag für Übersiedlungsgut im Doppel)
  • Liste der einzuführenden Gegenstände
  • Zusicherung einer Aufenthaltsbewilligung
  • Nachweis einer Unterkunft (Kauf- oder Mietvertrag)

 

Fahrzeuge

Autos, Motorboote und Luftfahrzeuge können als Übersiedlungsgut abgabenfrei eingeführt werden, falls sie während mehr als sechs Monaten im Ausland verwendet wurden. Für die Einfuhr von Fahrzeugen sind dem Zollamt folgende Unterlagen vorzulegen: 

  • Fahrzeugausweis
  • Fahrzeugbrief
  • Kaufvertrag oder Rechnung (bei Neufahrzeugen)

Nach der Einreise in die Schweiz muss das Fahrzeug bei der für den Wohnort zuständigen Fahrzeugkontrollstelle zur technischen Prüfung angemeldet werden. 

 

Nach Ihrer Ankunft


Anmeldung bei den Behörden

Wer länger als drei Monate in der Schweiz wohnen und/oder einer Erwerbstätigkeit nachgehen will, muss sich innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft bei der Wohngemeinde anmelden. Die Anmeldung muss auf jeden Fall vor Aufnahme der Erwerbstätigkeit erfolgen. Hierfür werden folgende Unterlagen benötigt: 

  • gültiger Pass
  • Mietvertrag
  • Passfoto
  • Zivilstandsdokumente (z.B. Familienböchlein, Heiratsurkunde usw.)
  • Arbeitsvertrag

 

Familiennachzug

EU/EFTA-Bürger/innen, die das Aufenthaltsrecht in der Schweiz erworben haben, dürfen Familienmitglieder in direkter Linie, denen sie Unterhalt gewähren, nachziehen. Hierfür werden folgende Unterlagen benötigt: 

  • Ausgefülltes Gesuch um Erteilung der Aufenthaltsbewilligung an Familienangehörige (erhältlich bei der zuständigen Wohngemeinde)
  • Eheschein oder Familienbüchlein
  • Geburtsschein(e) der Kinder
  • Kopie des gültigen Reisepasses oder der Identitätskarte der nachziehenden Personen
  • Kopie des Mietvertrages
  • Anstellungsbestätigung des Arbeitgebers des Gesuchstellers
  • Jeweils 2 Passfotos der nachziehenden Person(en)

 

Führerschein beantragen

Der ausländische Führerausweis ist während zwölf Monaten auch in der Schweiz gültig. Während dieser Zeit dürfen alle Fahrzeuge der in Ihrem Führerschein eingetragenen Kategorien weiter gelenkt werden. Nach Ablauf dieser Frist darf der Führerschein nicht mehr verwendet werden. 

Der Austausch des Führerscheins erfolgt beim Strassenverkehrsamt des Wohnkantons. Stammt der Führerausweis aus einem EU- oder EFTA-Land erhält man den schweizerischen Führerausweis ohne neue Prüfung. Hierfür werden folgende Dokumente benötigt: 

  • Vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Gesuchsformular
  • Ausländischer Führerausweis im Original
  • Ausländerausweis
  • Aktuelles Passfoto
  • Aktueller Sehtest (von einem Schweizer Optiker)

 

Obligatorische Krankenversicherung

Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss sich innert drei Monaten nach der Wohnsitznahme oder der Geburt in der Schweiz gegen Krankheit versichern. Die Versicherungspolice muss der Gemeinde vorgelegt werden. Wer dies nicht innert der Frist von drei Monaten macht, kann von der Gemeinde bei einem Schweizer Krankenversicherer zwangsversichert werden. 

Die Krankenversicherung ist frei wählbar und die Prämien werden vom Versicherten alleine getragen. Die Prämienhöhe ist je nach Krankenkasse unterschiedlich und vom Wohnort, Alter und Geschlecht des Versicherten sowie von der gewählten Franchise (eine Art Selbstbehalt) abhängig. 

Hier können Sie die Prämien berechnen und vergleichen: comparis Krankenkassenrechner.



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