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Weiterbildung für Temporärarbeitende

Temporär arbeiten und finanzielle Unterstützung bei der Weiterbildung erhalten? Dank temptraining, dem Weiterbildungsfonds für Temporärarbeitende in der Schweiz (und Liechtenstein), ist das heute ganz einfach.

Voraussetzungen

  • Sie haben innerhalb der letzten 12 Monate vor Kursbeginn mind. 352 Stunden temporär gearbeitet.
  • Sie haben in den letzten 12 Monaten keine Weiterbildung besucht und haben auch noch keinen Kurs begonnen.
  • Sie unterstehen dem Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih. Sie und Ihr Personalvermittler haben den Weiterbildungs- und Vollzugsbeitrag (0.7 %) während dem Einsatz entrichtet.
  • Die Weiterbildung wird an einer von temptraining anerkannten Institution durchgeführt (siehe Bildungsverzeichnis auf www.temptraining.ch) - bei Kursen oder Institutionen, die dort nicht aufgeführt sind, müssen Sie vorab einen Antrag stellen.
  • Das Gesuch um finanzielle Unterstützung muss vor Kursbeginn vom Personalvermittler oder Ihnen selbst bei temptraining eingereicht und bewilligt worden sein (Antragsformulare können Sie auf www.temptraining.ch herunterladen oder direkt bei Ihrem Personalberater beziehen).
  • Zwischen dem letzten Einsatztag Ihrer temporären Arbeit und dem Kursbeginn liegen nicht mehr als 6 Monate.

Finanzierung

Es gelten folgende Anspruchsfristen:

  • Ab 352 Arbeitsstunden in den vergangenen 12 Monaten erhalten Sie bis zu 1000 CHF für Weiterbildungen.
  • Ab 528 Arbeitsstunden in den vergangenen 12 Monaten erhalten Sie bis zu 2000 CHF für Weiterbildungen.
  • Ab 704 Arbeitsstunden in den vergangenen 12 Monaten erhalten Sie bis zu 4000 CHF für Weiterbildungen.

Die Kurse müssen von den Temporärarbeitenden vorfinanziert werden.

Erfolgsgeschichten

Hans Peter Hefti, Temporärmitarbeiter bei dasteam, hat sich via temptraining zum Kranführer Kat. B weitergebildet. Schauen Sie sich seine persönliche Erfolgsgeschichte an.

 



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