Rechtliches

Elternurlaub in der Schweiz: Rechte, Dauer und Ansprüche im Überblick

Veröffentlicht am 4.9.2020Lesezeit 3 min

Von Mutterschaftsentschädigung bis Vaterschaftsurlaub: So funktionieren die gesetzlichen Vorgaben in der Schweiz

Wie viele Tage Urlaub erhältst du als frisch gebackene Mutter oder frisch gebackener Vater? Gibt es beim Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub einen Unterschied für Temporär-Mitarbeitende und Festangestellte? Wie ist er bei dasteam geregelt?  Dies und wie du als Vater an mehr Vaterschaftsurlaub kommst, erfährst du in folgendem Blogbeitrag.

 

Wie ist der Mutter-/Vaterschaftsurlaub laut Gesetz geregelt?

In der Schweiz ist der Mutterschaftsurlaub sowie die Mutterschaftsentschädigung klar geregelt. Der Mutterschaftsurlaub beginnt am Tag der Geburt und endet vierzehn Wochen danach. Sobald ein Arbeitsverhältnis besteht, besteht auch ein Anrecht auf den bezahlten Mutterschaftsurlaub. ACHTUNG: Beginnt die Frau vorzeitig wieder zu arbeiten, verfällt allerdings der Anspruch darauf. In den ersten acht Wochen nach der Geburt, während des sogenannten Wochenbetts, darf die Mutter auf keinen Fall arbeiten. Während des gesamten Mutterschaftsurlaubs sowie bis 2 Wochen danach, also insgesamt 16 Wochen ab der Geburt, darf das Arbeitsverhältnis mit der Mutter nicht gekündigt werden.

Eine Mutter erhält achtzig Prozent ihres Lohns als Taggeld. Der Maximalbetrag ist CHF 196.- pro Tag. Kantonale Bestimmungen, Personalreglemente und Gesamtarbeitsverträge können weitergehende Lösungen vorsehen.

Um das Taggeld beziehen zu können, muss eine Frau während der neun Monate vor der Geburt des Kindes AHV versichert sein. Ausserdem muss sie mindestens fünf Monate während der Schwangerschaft gearbeitet haben, sowie zum Zeitpunkt der Geburt immer noch in einem Arbeitsverhältnis stehen. Hat eine Frau vor der Geburt Arbeitslosengeld erhalten bekommt sie ebenfalls das Taggeld. Taggeld erhalten Mütter auch, wenn sie aufgrund von Krankheit, Unfall oder Invalidität arbeitsunfähig sind.

Während der Mutterschaftsurlaub im Bundesgesetz klar geregelt ist, ist der Vaterschaftsurlaub gesetzlich nicht geregelt. Der Arbeitgeber muss die «üblichen freien Stunden und Tage» für familiäre Ereignisse gewähren, welche im Arbeitsvertrag geregelt sind. Meist können Väter nach der Geburt ein bis zwei Tage frei nehmen. Es ist jedoch zu beobachten, dass immer mehr Arbeitgeber ihren Mitarbeitern nach der Geburt ihres Kindes einen längeren Vaterschaftsurlaub gewähren.

 

Mutterschaft/Vaterschaft als dasteam Mitarbeiter

Bei Temporär-Mitarbeitern ist dies fast gleich geregelt wie bei regulären Angestellten. Die Mütter erhalten auch die vierzehn gesetzlich geregelten Wochen. Obwohl es für Väter keinen gesetzlich verankerten Vaterschaftsurlaub gibt, können Temporär-Mitarbeiter bei dasteam einen freien Tag nach der Geburt ihres Kindes beziehen. Unsere internen Mitarbeiter bekommen von dasteam kulanterweise drei Tage frei nach der Geburt des Kindes.

 

Änderung des Erwerbsersatzgesetzes

Die Schweizer Stimmberechtigten werden am 27. September 2020 über die Änderung des Erwerbsersatzgesetzes abstimmen. Der Bund antwortet mit einem zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub als Gegenvorschlag zu einem vierwöchigen Vaterschaftsurlaub. Es ist also durchaus absehbar, dass du als Vater bald von mehr Vaterschaftsurlaub profitieren kannst.

Der Vaterschaftsurlaub kann innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes bezogen werden, um die Mutter zu unterstützen. Der Vaterschaftsurlaub, wie der Mutterschaftsurlaub, wird mit achtzig Prozent des Erwerbseinkommens entschädigt. Um die Entschädigung zu erhalten, muss der Vater in den neun Monaten vor der Geburt mindestens fünf Monate erwerbstätig gewesen sein.

Quelle: Urlaube für Eltern und Urlaub zur Betreuung von Angehörigen stand: 23.07.2025

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