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Further Education Temporary Workers

Temporär arbeiten und finanzielle Unterstützung bei der Weiterbildung erhalten? Dank temptraining, dem Weiterbildungsfonds für Temporärarbeitende in der Schweiz (und Liechtenstein), ist das heute ganz einfach.

Voraussetzungen

  • Sie haben innerhalb der letzten 12 Monate vor Kursbeginn mind. 176 Stunden bzw. 22 Tage  temporär gearbeitet.
  • Der Weiterbildungs- und Vollzugsbeitrag (0.7 %) des GAV Personalverleih wurde vom Ihnen und Ihrem Personalvermittler während dieser Zeit entrichtet.
  • Die Weiterbildung wird an einer von temptraining anerkannten Institution durchgeführt (siehe Bildungsverzeichnis auf www.temptraining.ch) - bei Kursen oder Institutionen, die dort nicht aufgeführt sind, müssen Sie vorab einen Antrag stellen.
  • Das Gesuch um finanzielle Unterstützung muss vor Kursbeginn vom Personalvermittler oder Ihnen selbst bei temptraining eingereicht und bewilligt worden sein (Antragsformulare können Sie auf  www.temptraining.ch herunterladen oder direkt bei Ihrem Personalberater beziehen).

Finanzierung

Die Kurse müssen von den Temporärarbeitenden vorfinanziert werden. Temptraining übernimmt im Nachhinein Kurskosten bis max. 5'000.- CHF pro Kurs.

Erfolgsgeschichten

Hans Peter Hefti, Temporärmitarbeiter bei dasteam, hat sich via temptraining zum Kranführer Kat. B weitergebildet. Schauen Sie sich seine persönliche Erfolgsgeschichte an.

 



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